Umschulung bei der GFS- Wirtschaftsfachschule Berlin - Steuerfachangestellte Sicherheitsfachkraft Security Kaufmann Bürokommunikation Sekretärin Bilanzbuchhalter Reno SAP IAS
Fachanwalt für Steuerrecht
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Fachanwalt für Steuerrecht


Lehrgänge Fachanwalt für Steuerrecht 2012

Veranstalter

GFS
Wirtschaftsfachschule in Berlin GmbH   
Ansbacher Str. 16, 10787 Berlin         Tel.:       0800 / 236 34 90
Jagdhornstr. 4, 81827 München         E-mail:    info@gfs-wifa.de
Geschäftsführer: Werner Karst           Internet:  www.gfs-wifa.de

in Kooperation mit:

RFS Repetitorium für Steuerrecht GmbH
GFS Gesellschaft zur Fortbildung im Steuerrecht mbH
GFS Steuerfachschule in Hamburg GmbH

Termine / Kursorte

 

München

10.01.2012 – 17.02.2012 Westendstr. 123 F, 80339 München
26.06.2012 – 03.08.2012

Berlin

07.02.2012 – 16.03.2012 Ansbacher Str. 16, 10787 Berlin (Wittenbergplatz)

Hamburg

09.10.2012 – 16.11.2012 Moorweidenstr. 10, 20148 Hamburg (Dammtor)

Lehrgangsaufbau

Die 6-Wochenkurse sind abschnittsweise aufgebaut, wobei nach jedem Abschnitt eine Abschichtungsklausur geschrieben wird. Damit besteht die Möglichkeit einer individuellen Lehrgangsgestaltung. Lassen Sie sich individuell beraten.

Lehrinhalte

1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses 2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht 3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen: - Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerecht - Umsatz-, Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 4. Grundzüge des Verbrauchsteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts (§ 9 Fachanwaltsordnung)

Lehrgangsmaterial

Den vermittelten Lehrstoff kann der Teilnehmer anhand des Lehrwerkes „Die Fachanwälte“ und den dazugehörigen Übungsfällen nacharbeiten. Das Lehrgangsmaterial (ca. 1.300 Seiten) ist in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Dozenten



Unsere Dozenten sind seit Jahren erfolgreich in der Ausbildung von Fachanwälten und Steuerberatern tätig. Sie verstehen sich als Repetitoren, die immer und gerade am Prüfungserfolg ihrer Lehrgangsteilnehmer zu messen sind.

GFS-Methode


Praxis- und fallorientierte Vermittlung der fachspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nach der GFS-Methode unter Einsatz moderner didaktischer Hilfsmittel


Erwerb der Fachan-
waltsbezeichnung

 

 

 

 




Die Fachanwaltsordnung (in der Fassung vom 1. Januar 2008) regelt die Anforderungen über den Nachweis der theoretischen Kenntnisse für die Zulassung zum Fachanwalt für Steuerrecht. Dieser Nachweis theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts wird erlangt durch die Teilnahme an einem Lehrgang, der 160 Zeitstunden umfasst und auf den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung vorbereitet. Der Lehrgang umfasst die gesamten Teilbereiche des Steuerrechts sowie Buchführung und Bilanzierung; es werden sechs Aufsichtsarbeiten geschrieben, von denen mindestens drei erfolgreich abgeschlossen werden müssen (§§ 4 Abs. 1, 4a, 9 Fachanwaltsordnung). Unsere Kurse zur Vorbereitung für den Fachanwalt für Steuerrecht werden den Inhalten der Fachanwaltsordnung in umfassendem Maße gerecht. Wir erteilen den Teilnehmern, die die Klausuren bestanden haben, Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts. Unabhängig vom Klausurentest wird jedem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung erteilt. Der Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts ist erbracht, wenn die Bearbeitung von 50 Fällen aus allen in § 9 FAO genannten Gebieten nachgewiesen wird. Dabei müssen mindestens drei der in § 9 Ziff. 3 (besonderes Steuer- und Abgabenrecht) genannten Steuerarten erfasst sein. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Einspruchs- oder Klageverfahren) sein. Diese praktischen Tätigkeiten muss der Bewerber in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt selbständig bearbeitet haben (§ 5 Fachanwaltsordnung).

Berufliche
Perspektiven

Nur eine gezielte Spezialisierung bringt in der gegenwärtigen Situation im Tätigkeitsfeld der Rechtsanwälte die entscheidenden Wettbewerbsvorteile. Die umfassende steuerliche und rechtliche Beratung des Mandanten aus einer Hand steigert das wachstumsstarke Tätigkeitsfeld und somit auch das Honoraraufkommen. Gehen Sie noch einen Schritt weiter und werden Sie Steuerberater! Die ausgeübte steuerrechtliche Tätigkeit als Fachanwalt begründet die für die Zulassung zum Steuerberaterexamen erforderliche Praxis. Gleichzeitig bietet der Fachanwaltslehrgang ein gutes Grundwissen, um mit den Vertiefungslehrgängen der GFS das Steuerberaterexamen erfolgreich zu bestehen.

Förderungs-
möglichkeit

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Job Center über Bildungsgutschein möglich. Weitere Förderungsmöglichkeiten: Reha, Meister-Bafög

Zertifizierung

Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 und AZWV

 

Anmeldung

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